Arbeitsplatzbrillen: Wer übernimmt die Kosten
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Arbeitsplatzbrillen: Wer übernimmt die Kosten
Arbeitsplatzbrillen: Wer übernimmt die Kosten
Arbeitsplatzbrillen: Wer übernimmt die Kosten

Arbeitsplatzbrillen: Wer übernimmt die Kosten

Arbeitsplatzbrillen spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und tragen maßgeblich dazu bei, die Sehleistung und das Wohlbefinden von Arbeitnehmer:innen zu verbessern. Die Frage, wer die Kosten für diese speziellen Brillen trägt und in welcher Höhe, ist daher besonders wichtig.

In diesem Artikel werden wir uns näher mit diesen Fragen befassen und einen umfassenden Überblick darüber geben, wie die Kosten für Arbeitsplatzbrillen geregelt sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.

Arbeitsplatzbrillen im rechtlichen Kontext

Am Arbeitsplatz ist es wichtig, die Augen vor Verletzungen zu schützen und eine klare Sicht zu gewährleisten. Bestimmte Tätigkeiten, wie Schweißarbeiten, der Umgang mit gefährlichen Substanzen oder Arbeiten in staubigen Umgebungen erfordern daher spezielle Schutzbrillen, die sogar mit Korrektionsgläsern ausgestattet sein können, falls erforderlich.

Ähnlich wichtig sind Lupenbrillen in medizinischen und technischen Berufen, um eine vergrößerte Darstellung zu ermöglichen. Doch auch für Bildschirmarbeit ist eine angepasste Brille von Bedeutung, was viele Arbeitnehmer:innen nicht wissen. Wenn die bisherige Sehhilfe nicht ausreicht, ist es erforderlich, eine speziell für den Arbeitsbereich angefertigte Brille zu verwenden. Diese wird als "persönliche Schutzausrüstung" gemäß dem Arbeitsschutzgesetz definiert, wodurch Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, sie bereitzustellen.

Ermittlung des Bedarfs

Die Feststellung des Bedarfs an Arbeitsplatzbrillen erfolgt aufgrund verschiedener beruflicher Anforderungen, die sich im Arbeitsalltag ergeben können. Vor allem Tätigkeiten, die längere Bildschirmarbeit erfordern, können dazu führen, dass Mitarbeiter:innen vermehrt unter Müdigkeit, Augenbeschwerden und einer beeinträchtigten Sehfähigkeit leiden. Diese Symptome sind häufig Indikatoren dafür, dass eine spezielle Arbeitsplatzbrille benötigt wird, um den Sehkomfort und die Produktivität am Arbeitsplatz zu verbessern.

Übernahme der Kosten für eine Arbeitsplatzbrille

Um die Kostenübernahme für eine Arbeitsplatzbrille zu gewährleisten, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die in Deutschland gesetzlich durch die Bildschirmarbeitsverordnung geregelt sind.

  • Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille von einer Augenärztin bzw. von einem Augenarzt festgestellt und verordnet wird.
  • Zusätzlich wird erwartet, dass Arbeitnehmer:innen tatsächlich an einem Bildschirm arbeitet. Es gibt verschiedene Kriterien, um das zu bestimmen. Ein Arbeitsgericht hat beispielsweise entschieden, dass dieser Anspruch erfüllt ist, wenn ein:e Angestellte:r während eines siebenstündigen Arbeitstags mindestens 30 bis 45 Minuten an einem Bildschirm arbeitet.
  • Zu den weiteren Bedingungen gehören unter anderem, dass ein Bildschirmgerät zur Arbeit notwendig ist, die Arbeit besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erfordert, der Monitor täglich mehrmals und ohne Unterbrechung genutzt wird und die Tätigkeit hohe Konzentration erfordert, um Fehler zu vermeiden.

Wie viel trägt der Arbeitgeber für die Brille bei?

Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber:innen, die Kosten für die Arbeitsplatzbrille zu übernehmen, was auch die augenärztlichen Vorsorge- und Nachuntersuchungen einschließt. Betriebsvereinbarungen, die lediglich Pauschalsätze festlegen und eine Zuzahlung seitens der Arbeitnehmer:innen verlangen, sind nach Arbeitsrecht nicht zulässig.

Es existiert jedoch ein Kostenlimit, das zu berücksichtigen ist. Arbeitgeber:innen erstattet nur die notwendigen Kosten für die Brille, welche den durchschnittlich niedrigsten Marktpreis nicht überschreiten dürfen. Darüber hinaus werden nur die Brillentypen erstattet, die auf dem ärztlichen Rezept vermerkt sind. Sonderwünsche wie spezielle Glasveredelungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten, es sei denn, sie werden aus medizinischen Gründen empfohlen.

Die Kostenübernahme der Arbeitgeber:innen erstreckt sich auch auf das Brillengestell, das aber von ihnen selbst ausgewählt wird. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen kein Mitspracherecht bei der Auswahl haben. Außerdem ist es wichtig zu betonen, dass die Bildschirmbrille Eigentum der Arbeitgeber:innen bleibt und ausschließlich für den Arbeitsplatz vorgesehen ist. Eine private Nutzung ist nur mit Zustimmung gestattet.

Fazit

Insgesamt ist die Übernahme der Kosten für Arbeitsplatzbrillen durch Arbeitgeber:innen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten in Bezug auf die Kostenübernahme und die Art der Brille sind klar definiert und sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer:innen die notwendige Sehhilfe erhalten, um ihre beruflichen Aufgaben sicher und effektiv ausführen zu können.

Während Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, die Kosten für die Brille und die erforderlichen augenärztlichen Untersuchungen zu übernehmen, gibt es bestimmte Grenzen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Die Arbeitsplatzbrille bleibt Eigentum der Arbeitgeber:innen und ist ausschließlich für den Arbeitsplatz bestimmt, obwohl unter bestimmten Umständen eine private Nutzung gestattet sein kann.

Quelle:

https://www.blickcheck.de/brillen/zahlt-der-arbeitgeber-die-brille/

https://www.eyesandmore.at/arbeitsplatzbrille/#:~:text=Die%20Kosten%20f%C3%BCr%20eine%20Arbeitsplatzbrille,vollst%C3%A4ndig%20oder%20zum%20Teil%20%C3%BCbernimmt.